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   BGH, 24.08.2011 - 2 StR 109/11   

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https://dejure.org/2011,20412
BGH, 24.08.2011 - 2 StR 109/11 (https://dejure.org/2011,20412)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2011 - 2 StR 109/11 (https://dejure.org/2011,20412)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2011 - 2 StR 109/11 (https://dejure.org/2011,20412)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB
    Betrug: Vermögensschaden bei so genannten Abofallen im Internet

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Schadens als Voraussetzung für die Verurteilung wegen Betruges durch Versendung von Rechnungen an Probeabonnenten

  • online-und-recht.de

    Betrug: Vermögensschaden bei so genannten Abofallen im Internet

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensschaden bei so genannten Abofallen im Internet

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Vermögensschaden bei so genannten Abofallen im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Darlegung eines Schadens als Voraussetzung für die Verurteilung wegen Betruges durch Versendung von Rechnungen an Probeabonnenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2012, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.2006 - 2 StR 282/06

    Verfall (Urteilsgründe; Ermittlung des Verfallsbetrags)

    Auszug aus BGH, 24.08.2011 - 2 StR 109/11
    Die Ausführungen des Tatgerichts zur Verfallsanordnung müssen erkennen lassen, wie es den Verfallsbetrag ermittelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. August 2006 - 2 StR 282/06, NStZ-RR 2006, 376).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Wer durch Täuschung zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages veranlasst wird, erleidet einen Vermögensschaden jedenfalls dann, wenn - wie hier - die vertragliche Gegenleistung unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse für ihn praktisch und damit auch wirtschaftlich wertlos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1970 - 4 StR 505/69, BGHSt 23, 300, 304; Urteil vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 8; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 457/00, wistra 2001, 386, 387; Senatsbeschluss vom 24. August 2011 - 2 StR 109/11, ZWH 2012, 191, 192).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 12 ZB 17.656

    BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger

    Dabei liegt allein in der Erhebung eines Widerspruchs gegen den Elterneinkommen berücksichtigenden Bescheid über Ausbildungsförderungsleistungen nicht zugleich ein Antrag auf Anrechnungsfreistellung zur Vermeidung einer unbilligen Härte (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2010 - 5 C 2.09 - BVerwGE 136, 109 = BeckRS 2010, 4..9403 Rn. 31 ff.; Sächsisches OVG, U.v. 13.9.2012 - 1 A 78/11 - BeckRS 2012, 5..9970 Rn. 6).

    Es bedarf insoweit vielmehr einer eindeutigen, ggf. auch konkludenten Erklärung des Auszubildenden, dass ein bestimmter vorgetragener Sachverhalt bei der Einkommensanrechnung gesondert zu berücksichtigen ist (Sächsisches OVG, a.a.O; ferner, U.v. 13.9.2012 - 1 A 383/10 - BeckRS 2012, 5..9969 LS 2; OVG Saarlouis, B.v. 26.3.2008 - 3 A 466.07 - BeckRS 2008, 3..4430 Rn. 11; BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 12 B 96.426 - BeckRS 2005, 29304).

  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612

    Dienstpostenkonkurrenz

    Grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs ist daher, dass mit der Stellenbesetzung aus der Sicht eines potentiellen Bewerbers die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens (Ernennung in ein höheres Statusamt) oder jedenfalls die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens (mit späterer Ernennung in ein höherwertiges Statusamt ohne erneute Auswahlentscheidung) verbunden ist (BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 3 CE 12.872 - BeckRS 2012, 5..4750 Rn. 14; ff.; B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris Rn. 37; VG München, B.v. 26.10.2018 - M 5 E 18.3624 - juris; B.v. 6.02.2017 - M 5 E 16.5340 - juris).
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